Außentreppen ja, aber
Königs Wusterhausen, Blindenschule, brandschutztechnisch ertüchtigt: März 2018
Der Begriff der Verunstaltung mag altertümlich klingen, ist dennoch Kriterium im Baugesetzbuch. Dupliziert man den Begriff auf das Einzeldenkmal und betrachtet das Foto, dann ist mathematisch gesehen w. z. b. w. erfüllt. Manchmal braucht es halt den realen Beweis, wie hier an den Häusern 1 und 2 der Blindenschule - die Treppen waren aber nur die Interimslösung.
In diesem Einzelfall ließ sich mit dem Vorhandensein einer flächendeckenden Brandmelde- und Alarmierungsanlage sehr wohl Ansatz vertreten, den ersten Rettungsweg, also den notwendigen Treppenraum, über den in der BbgBO geforderten Schutzzielstandard hinaus aufzustocken und in der Folge den zweiten Rettungsweg mit Geräten/Fahrzeugen der Feuerwehr zu sichern.
Es gibt aber auch Gebäudekonstellationen im Bestand, wo klar ist: Die Ästhetik muss sich dem bauordnungsrechtlichen Schutzziel unterordnen, auch wenn dies dem Außenstehenden verunstaltend erscheint.
01. März 2018